- Ihr Berater für die ASEAN-Region
Prinzipiell erlangt der europäische Partner durch die Gründung eines Joint Venture ein hohes Maß an Einflussmöglichkeit auf dem ASEAN – Markt, wodurch die mit dem Markteintritt verbundenen Risiken veringert werden. Dieser Schritt kann auch für mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum von Interesse sein.
Zu beachten ist jedoch, dass bei der hier erfolgenden gegenseitigen Kapitalverflechtung von einem hohen Marktengagement auszugehen ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen im Detail bekannt sein und sind abhängig von dem ASEAN – Land, aus dem der Joint Venture Partner kommt.
In einigen ASEAN - Ländern, wie z.B. in Thailand, können ausländische Joint Venture Partner nur 49% der Firmenanteile des Joint Venture Unternehmens besitzen. Andererseits exitieren dort ungewöhnlich großzügige Steuerbefreiungsmodelle, die ein Joint Venture Unternehmen wiederum als einen sehr attraktive Schritt erscheinen lassen.
Andere Faktoren, wie Branche und Innovationspotenzial des zu gründenden Joint Venture Unternehmens, können dem Joint Venture Unternehmen weitere finanzielle Vorteile seitens des ASEAN – Landes bieten.
Firmen, die ein Joint Venture Unternehmen als die geeignete Markteinstriegsstrategie für den ASEAN – Markt betrachten, können wir mit der Erstellung von benötigten Informationen und folgend bei der Planung und Umsetzung der Firmengründung helfen.